Es freut uns, dass Sie sich für eine Mitgliedschaft in unserem Verein interessieren.

Es kann zunächst 3x an einem Probetraining teilgenommen werden bevor Sie einen Mitgliedsantrag stellen müssen.

Für Fragen können Sie uns auch wie folgt kontaktieren: Kontakt


    Schützengesellschaft „Waldeslust“ Regenstauf e.V.

    Beitrittserklärung

    Ich erkläre mich hiermit bereit, der Schützengesellschaft „Waldeslust“ Regenstauf e.V. beizutreten und die Satzung des Vereins anzuerkennen.
    Hinweis:Alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

    Eintrittsdatum*:

    Art*

    Geburtsdatum*

    2. Mitglied?*

    (Sind Sie bereits Mitglied in einem anderen Schützenverein im BSSB?)

     

    Bitte Vereins-Nr. und Name des 1. Vereins angeben*

     

     

    Name*

    Vorname*

    Straße + Hausnr.*

    PLZ + Ort*

    Telefon*

    E-Mail*

    Anmerkungen:


    Ich erkenne die Satzung der Schützengesellschaft „Waldeslust“ Regenstauf e.V. als verbindlich an, insbesondere die sich daraus für mich ergebenden Verpflichtungen. Gleichzeitig nehme ich zur Kenntnis, dass eine Kündigung der Vereinsmitgliedschaft mit der sich aus der Satzung ergebenden Frist in schriftlicher Form rechtzeitig zum Jahresende erfolgen muss. Die Satzung kann in der derzeitigen Fassung unter https://www.sg-waldeslust.de/verein/satzung/ abgerufen werden.

    Bei Minderjährigen: Wir stimmen dem Beitritt unseres Kindes zur Schützengesellschaft „Waldeslust“ Regenstauf e.V. entsprechend der oben stehenden Beitrittserklärung zu und übernehmen für die Dauer der Minderjährigkeit unseres Kindes die Beiträge.
    Im Beitrag ist die Kameradschaftskasse, Unfall- und Haftpflichtversicherung im BSSB enthalten.

    Ort*

    Datum*

    Unterschrift (d. Erziehungsberechtigten)*

    Bankeinzugsermächtigung

    Hiermit erkläre ich mich bis auf Widerruf damit einverstanden, dass die Schützengesellschaft „Waldeslust“ Regenstauf e.V. den zu zahlenden Mitgliedsbeitrag jährlich von meinem Konto mittels Einzugsbeleg abbuchen lässt.

    Kontoinhaber*

    IBAN*

    BIC*

    Bank*

    Unterschrift (d. Erziehungsberechtigten)*

    Gebührenordnung

    hier ansehen: Link
    Hinweis: Wird auch im Bestätigungs-PDF nochmal mit angedruckt.

    Austritt und Kündigung der Mitgliedschaft

    § 7 Ende der Mitgliedschaft

    Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod oder durch schriftliche Austrittserklärung zum Schluss des Kalenderjahres mit einer Frist von drei Monaten.

    Der Schützenausweis ist dem Verein auszuhändigen.

    Mitglieder die gegen die Satzung verstoßen, die Vereinsinteressen schädigen und trotz wiederholter Mahnung nicht davon ablassen, können auf Beschluss der Vorstandschaft aus dem Verein ausgeschlossen werden.

    Das Gleiche gilt, wenn die Vereinsbeiträge nach zweimaliger Aufforderung binnen eines Jahres nicht entrichtet worden sind, so ist das Mitglied des Vereins durch Beschluss der Vorstandschaft vom Verein auszuschließen. Ausgetretene und ausgeschlossene Mitglieder verlieren jedes Anrecht an den Verein und seine Einrichtungen.

    Gegen den Ausschließungsbeschluss der Vorstandschaft steht dem Mitglied das Recht der Berufung an die Mitgliederversammlung zu. Die Berufung muss innerhalb von einem Monat ab Zugang des Ausschließungsbeschlusses beim Vorstand schriftlich eingelegt werden. Bei rechtzeitiger Berufung hat der Vorstand die Mitgliederversammlung um Entscheidung zu bitten. Geschieht dies nicht, gilt der Ausschließungsbeschluss als nicht erlassen. Wird Berufung nicht oder nicht rechtzeitig eingelegt, gilt dies als Unterwerfung unter den Ausschließungsbeschlusses, so dass die Mitgliedschaft als beendet gilt.

    DATENSCHUTZRECHTLICHE INFORMATION FÜR NEUMITGLIEDER


    (auch Kinder und Jugendliche)
    Der Verein Schützengesellschaft „Waldeslust“ Regenstauf e.V. als verantwortliche Stelle verarbeitet und nutzt die in der Beitrittserklärung erhobenen personenbezogenen Daten wie Namen, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Bankverbindung ausschließlich zum Zwecke der Mitgliederverwaltung, des Beitragseinzuges und der Übermittlung von Vereinsinformationen durch den Verein.

    Eine Übermittlung von Teilen dieser Daten an die jeweiligen Sportfachverbände findet nur im Rahmen der in den Satzungen der Fachverbände festgelegten Zwecke statt.
    Diese Datenübermittlungen sind notwendig zum Zweck der Mitgliederverwaltung, zum Zwecke der Organisation eines Spiel- bzw. Wettkampfbetriebes und zum Zwecke der Einwerbung von öffentlichen Fördermitteln.
    Eine Datenübermittlung an Dritte, außerhalb der Fachverbände, findet nicht statt.
    Eine Datennutzung für Werbezwecke findet ebenfalls nicht statt.

    Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden die personenbezogenen Daten gelöscht, soweit sie nicht entsprechend der steuerrechtlichen Vorgaben aufbewahrt werden müssen.

    Im Zusammenhang mit dem Sportbetrieb sowie sonstigen satzungsgemäßen Veranstaltungen veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder auf seiner Homepage und übermittelt Daten und Fotos zur Veröffentlichung an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien.
    Es steht gemäß Art. 21 DSGVO den Mitgliedern zwingend im Einzelfall ein Widerspruchsrecht gegen solche Verarbeitungen „aufgrund ihrer besonderen Situation“ zu.
    Im Falle des Widerspruchs wird der Verein abwägen, welches Interesse im Einzelfall überwiegt.

    Jedes Mitglied hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO bezüglich der zu seiner Person bei dem Verantwortlichen Schützengesellschaft „Waldeslust“ Regenstauf e.V. gespeicherten Daten. Ferner hat jedes Mitglied das Recht, der Speicherung der Daten, die nicht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für bestimmte Zeiträume vorgehalten werden müssen, im Rahmen der Vorgaben der DSGVO für die Zukunft zu widersprechen.
    Weiterhin hat jedes Mitglied das Recht auf Berichtigung fehlerhafter Daten nach Art. 16 DSGVO sowie das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, soweit nicht rechtliche Regelungen entgegenstehen.
    Außerdem hat jeder Teilnehmer das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO.
    Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Beschränkungen aus §§ 34, 35 BDSG.
    Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO in Verbindung mit § 19 BDSG).

    Unterschrift (d. Erziehungsberechtigten)*


    Hinweis: Nachdem Sie den Antrag abgesendet haben, bekommen Sie eine Zusammenfassung aller eingegebenen Daten als PDF an Ihre angegebene E-Mail-Adresse.