Einladung zur Mitgliederversammlung „Dachsanierung“

Sehr geehrtes Vereinsmitglied,
wir laden Dich herzlich zur Mitgliederversammlung der SG Waldeslust Regenstauf e.V. am 12. April 2025 um 19 Uhr im Vereinsheim am Masurenweg 17 in Regenstauf ein.
Im Mittelpunkt dieser Versammlung steht die dringend notwendige Dachsanierung unseres Vereinsheims.


Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Vorstellung der geplanten Dachsanierung
  3. Beschluss über einen einmaligen Sonderbeitrag zur
    Finanzierung der Dachsanierung

Beschlussvorschlag:
Das Dach unseres Vereinsheims befindet sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand und es ist dringend erforderlich, sofort Maßnahmen zur Erhaltung und Nutzbarkeit zu ergreifen. Die dazu notwendigen Möglichkeiten wurden sorgfältig abgewogen und in die Wege geleitet. Um die Finanzierung der Dachsanierung zu gewährleisten, schlägt die Vereinsführung vor, einen einmaligen Sonderbeitrag
in Höhe von 60,- Euro pro Erstmitglied zu erheben.
Von der Zahlung ausgenommen sind:
Mitglieder unter 18 Jahren, Mitglieder ab 65 Jahren und Zweitmitglieder

Dieser Beitrag ist notwendig, um die Sanierung zügig und im vollen Umfang durchführen zu können. Wir bitten daher um Dein Erscheinen und Deine Unterstützung bei diesem wichtigen Anliegen für unseren Verein.


Mit freundlichem Schützengruß

-Die Vorstandschaft –


[Musterwortlaut der Beschlussfassung]

Beschluss zur Erhebung eines einmaligen Sonderbeitrags für die Dachsanierung


Die Mitgliederversammlung der SG Waldeslust Regenstauf e.V., abgehalten am 12. April 2025, beschließt die Erhebung eines einmaligen
Sonderbeitrags zur Finanzierung der notwendigen Dachsanierung des Vereinsheims.

  1. Grund der Sonderumlage:
    • Zur Erhaltung und Instandsetzung des Vereinsheims ist eine umfassende
      Dachsanierung erforderlich.
    • Die Finanzierung kann nicht allein aus den regulären Vereinsmitteln erfolgen.
  2. Höhe des Sonderbeitrags und Ausnahmen:
    • Der einmalige Sonderbeitrag beträgt 60,- Euro pro Erstmitglied.
    • Jugendliche (unter 18 Jahre) und Mitglieder ab 65 Jahren sind von dieser
      Umlage befreit. Zweitmitglieder sind ebenfalls von der Zahlung des
      Sonderbeitrags befreit.
  3. Fälligkeit und Zahlungsweise:
    • Der Sonderbeitrag wird am 16. Mai 2025 vom hinterlegten Mitgliedskonto
      abgebucht.
  4. Rechtsgrundlage und Abstimmung:
    • Da die Satzung hierzu keine Regelung enthält, erfolgt die Erhebung des
      Sonderbeitrags auf Grundlage dieses Beschlusses der
      Mitgliederversammlung.
    • Der Beschluss wurde mit [Mehrheitsverhältnis, z. B. 20 Ja-Stimmen, 5
      Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen] angenommen.
  5. Härtefallregelung:
    • Mitglieder, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, können beim
      Vorstand eine individuelle Lösung beantragen.